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BSG, 21.05.1963 - 7 RAr 61/62 |
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- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 21.05.1963 - 7 RAr 61/62
III. Da die Revision vom LSG nicht zugelassen wurde, ist sie nur statthaft, wenn im Verfahren des LSG ein wesentlicher Mangel gerügt wird und auch vorliegt (@ 162 Abs. 1 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes - SSG - BSG 1, 150). - BSG, 29.11.1955 - 1 RA 15/54
Auszug aus BSG, 21.05.1963 - 7 RAr 61/62
Die Nichtzülassung der Revision durch das LSG ist für das BSG bindend; sie kann auch nicht auf dem Weg der Rüge eines wesentlichen Mangels des Verfahrens zum Gegenstand der Prüfung durch das BSG gemacht werden (BSG 2, 81).
- BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 21/11 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - …
Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um einen in der Revisionsinstanz fortwirkenden Verstoß gegen einen verfahrensrechtlichen Grundsatz handelt, der im öffentlichen Interesse zu beachten und dessen Befolgung dem Belieben der Beteiligten entzogen ist (BSGE 2, 245 ff; BSGE 1, 158 ff) und (deshalb) die Grundlagen des weiteren Verfahrens berührt (…BSG SozR Nr. 191 zu § 162 SGG; BSG, Urteil vom 31.10.1979 - 10 RV 27/79; Urteil vom 21.5.1963 - 7 RAr 61/62) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2014 - L 12 R 304/13 Die Klagerücknahme bzw. einseitige Erledigungserklärung kann grundsätzlich weder widerrufen noch angefochten werden (st. Rspr., vgl. bereits BSG, Beschl. v. 12.8.1961 - 3 RK 13/59; Urt. v. 21.5.1963 - 7 RAr 61/62, jew. zit. nach juris sowie Leitherer, a.a.O., § 102 Rn. 7c;… Hintz/Lowe, a.a.O., § 102 Rn. 11, jew. m.zahlr.w.N.).